Welche Wege darf ich befahren und wo darf ich parken?

Das Landesfischereigesetz ermöglicht den Fischern, mit dem PKW bis zu den ausgewiesenen Parkplätzen an den Gewässern zu fahren. Wir nehmen dabei Rücksicht auf unsere Mitmenschen und die Natur. Es gibt eine allgemeine Fahrberechtigung, die alle Mitglieder erhalten. Sie berechtigt zur Zufahrt zu den gängigen Parkmöglichkeiten und das Parken auf den ausgewiesenen, begrenzten Parkplätzen. Die Fahrberechtigung ist immer deutlich hinter der Windschutzscheibe auszulegen. 

Auf den Karten sehen Sie Zufahrten, Parkplätze (mit Anzahl), Bootsplätze und Slippstellen. 

Staustufe 19: Karte mit Zufahrt und Parkplätzen 19

Staustufe 15: Karte mit Zufahrt und Parkplätzen 15

Fließstrecke: Karte mit Zufahrt und Parkplätzen obere Fließstrecke

 

Besondere Fahrgenehmigung Stufe 15

Für die Staustufe 15 gibt es zudem eine besondere Fahrgenehmigung, die jährlich mit einer Bearbeitungsgebühr beim Verein zu beantragen ist. Hierzu ist das KFZ-Kennzeichen anzugeben. Die besondere Fahrgenehmigung ermöglicht die Zufahrt über den Campingplatz sowie über den Zuweg Zehnerhof. Sie muss für jedes Jahr neu bis zum 1.3. des entsprechenden Kalenderjahres beantragt werden.

Antrag besondere Fahrgenehmigung

 

Achtung: Baumaßnahme and der Stufe 14

Während der Baumaßnahme der Fischtreppe kann nicht mehr bis zur Kraftwerk Stufe 14 gefahren und nicht mehr am Straßenrand geparkt werden. Die Zufahrt ist mit einem Tor gesperrt. Unmittelbar vor und nach dem Tor stehen dem BfvLL je zwei Parkplätze zur Verfügung. Den Code zum Öffnen des Tores erhalten Sie vom Verein.

 

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