Aufnahme als ordentliches Mitglied:
Personen ab 14 Jahren, die im Besitz eines staatlichen Fischereischeins sind, können einen Antrag auf Mitgliedschaft im BFVLL stellen.
Aufnahme als Jungfischer:
Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren können einen Antrag auf Mitgliedschaft als Jungfischer stellen.
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